Aktuelle Anforderungen an Waffenschränke

Für die Jagd werden Waffen sowie Munition benötigt. Da sich jedoch theoretisch betrachtet jede Person unbefugt an die Jagdausrüstung heranmachen kann, hat die Bundesrepublik entsprechende Regeln für Waffenschränke aufgestellt. Dabei handelt es sich um Schränke, in denen der Jäger Waffen und Munition verwahren muss, sollte er sie nicht in dem Augenblick verwenden. Im Prinzip müssen solche Waffenschränke daher absolut sicher gegen fremde Eingriffe sein.

Die neuen Anforderungen

Seit dem 6.Juli 2017 sind die aktuellen Regeln für Waffenschränke gültig geworden. Dabei wurde festgelegt, dass Schränke der Stufe A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung für erlaubnispflichtige Waffen nicht mehr zulässig sind. Sollten sich jedoch diese alten Modelle noch in deiner Verwendung befinden, kannst du diese ohne Bedenken weiter benutzen, da in diesem Fall ein unbeschränkter Bestandsschutz besteht.

Neu gekaufte Schränke müssen zwingend mindestens der Stufe 0 oder 1 angehören, die zudem Norm DIN/EN 1143-1 besitzen.

Zudem müssen Jagdscheine oder Waffenbesitzkarten (WBK) innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen gemeldet werden. Andernfalls gelten rechtliche Folgen. Der Mindestaufbewahrungsstandard für erlaubnispflichtige Munition hingegen bleibt weiterhin das Stahlblechbehältnis ‎(Metallkassette) mit Schwenkriegelschloss.

Zudem wurde beschlossen, dass bei Schränken der Klasse 0 gemäß DIN/ EN 1143-1 unbegrenzt Langwaffen, bis zu 10 Kurzwaffen sowie Munition gelagert werden dürfen, vorausgesetzt, das Gewicht beträgt über 200kg.

Bei einem Gewicht von 200kg dürfen bei selbem Modell unbegrenzt Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen gelagert werden, inkl. der Munition. Anders ist es beim Waffenschrank der Klasse 1 und höher; die maximale Anzahl der Waffen und Munition ist hierbei unbegrenzt.

Bei A- und B-Schränken wurde beschlossen, diese weiterhin als zulässig zu erklären. Wer also im Besitz einer solchen Klasse ist, muss sich vorerst keine weiteren Gedanken machen.

Dennoch ist anzumerken, dass ein A-Schrank maximal 10 Langwaffen enthalten darf, während der B-Schrank beliebig viele enthalten kann. Unter einem Gewicht von 200kg darf dieser maximal 5 Kurzwaffen aufbewahren, während es ab einem Gewicht von über 200kg bis zu zehn Kurzwaffen sein dürfen. Voraussetzung ist jedoch, dass er fest am Boden verankert ist.

Wie sieht es mit falscher Aufbewahrung aus?

Die Gesetze haben sich hierbei nicht geändert; wer nicht ordnungsgemäß seine Waffen verwahrt hat, riskiert ein gerichtliches Verfahren, bei dem mit einer Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren zu rechnen ist.

Sollte die Waffe jedoch fahrlässig aufbewahrt werden, zum Beispiel im Kleiderschrank, gilt dies lediglich als Ordnungswidrigkeit.

Grundsätzlich gilt: bei fehlerhafter Aufbewahrung wir die waffenrechtliche Zuverlässigkeit riskiert.

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